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Bedingungen für Feiern: Vorschlag

Stand 11.10.2026 · Entwurf zur Entscheidung, noch nichts davon gilt oder steht in der Bankettmappe.

Grundsatz (Torsten): Den Saal gibt es nur mit Bewirtung durch unser Haus. Eine reine Raummiete, bei der Gäste Essen und Getränke selbst mitbringen, bieten wir nicht an.

Der Vorschlag

  1. Anzahlung: 500 € bei Feiern im Saal, 150 € bei Feiern im Gastraum, fällig 14 Tage nach der Bestätigung. Wird mit der Rechnung verrechnet.
  2. Absage: bis 12 Wochen vorher kostenfrei, die Anzahlung geht zurück. Danach 30 % (bis 8 Wochen vorher), 50 % (bis 4 Wochen), 80 % (bis 2 Wochen), später 100 % des vereinbarten Essens. Die Anzahlung wird angerechnet. Der Gast darf nachweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Gästezahl: endgültig 7 Tage vor dem Fest. Bis 5 % weniger ohne Berechnung, darüber gilt die gemeldete Zahl.
  4. Ende der Feier: nach Absprache. Für eine Verlängerung über die vereinbarte Zeit hinaus eine Stundenpauschale für das Personal.
  5. Eigene Speisen und Getränke: nicht vorgesehen. Eigene Torte nach Absprache.
  6. Musik: Die GEMA-Anmeldung liegt beim Gastgeber. Bei rein privaten Feiern ist sie in der Regel nicht nötig.
  7. Dekoration: gern, vorher absprechen. Kein Konfetti und kein Tischfeuerwerk im Saal.

Fragen an euch

  1. Passen die Beträge und Fristen? Was gilt heute schon mündlich?
  2. Soll es für den Saal eine Mindestzahl an Gästen oder einen Mindestumsatz geben?
  3. Wie hoch soll die Stundenpauschale bei Verlängerung sein, und ab wann?
  4. Eigene Torte: mit Servicepauschale pro Person oder ohne Berechnung?

Wie andere Häuser es regeln

PunktBeispiele
AnzahlungEin Landgasthof: fest 595 € für die Abendfeier, binnen 8 Tagen. Ein Gasthof in Schleswig-Holstein: 50 % bis zehn Wochen vorher. Hotels: „angemessene Vorauszahlung“ laut Vertrag.
AbsageGasthof: bis 16 Wochen frei, dann 30, 50, 80, 100 %. Tagungshaus in Sachsen-Anhalt: ab 8 Wochen 35 %, ab 4 Wochen 60 %, ab 2 Wochen 85 %. Landgasthof: später als 70 Tage vorher 70 € je Gast, später als 14 Tage 100 %.
GästezahlEndgültig 3 bis 10 Tage vorher. Bis 5 % weniger meist frei, selten bis 10 %.
Verlängerung150 bis 200 € je Stunde, ab 1 oder 2 Uhr oder nach neun bis zehn Stunden.
Eigene TorteEin Berliner Haus nimmt 5 € Servicepauschale pro Person.

Aus Brandenburg waren keine veröffentlichten Bedingungen zu finden. Quellen mit Links liegen bei Torsten.

Vor der Veröffentlichung: Die fertigen Bedingungen bitte vom DEHOGA Brandenburg oder einem Anwalt ansehen lassen. Pauschalen bei Absage sind nur wirksam, wenn der Gast ausdrücklich einen geringeren Schaden nachweisen darf.