Bedingungen für Feiern: Vorschlag
Stand 11.10.2026 · Entwurf zur Entscheidung, noch nichts davon gilt oder steht in der Bankettmappe.
Grundsatz (Torsten): Den Saal gibt es nur mit Bewirtung durch unser Haus. Eine reine Raummiete, bei der Gäste Essen und Getränke selbst mitbringen, bieten wir nicht an.
Der Vorschlag
- Anzahlung: 500 € bei Feiern im Saal, 150 € bei Feiern im Gastraum, fällig 14 Tage nach der Bestätigung. Wird mit der Rechnung verrechnet.
- Absage: bis 12 Wochen vorher kostenfrei, die Anzahlung geht zurück. Danach 30 % (bis 8 Wochen vorher), 50 % (bis 4 Wochen), 80 % (bis 2 Wochen), später 100 % des vereinbarten Essens. Die Anzahlung wird angerechnet. Der Gast darf nachweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gästezahl: endgültig 7 Tage vor dem Fest. Bis 5 % weniger ohne Berechnung, darüber gilt die gemeldete Zahl.
- Ende der Feier: nach Absprache. Für eine Verlängerung über die vereinbarte Zeit hinaus eine Stundenpauschale für das Personal.
- Eigene Speisen und Getränke: nicht vorgesehen. Eigene Torte nach Absprache.
- Musik: Die GEMA-Anmeldung liegt beim Gastgeber. Bei rein privaten Feiern ist sie in der Regel nicht nötig.
- Dekoration: gern, vorher absprechen. Kein Konfetti und kein Tischfeuerwerk im Saal.
Fragen an euch
- Passen die Beträge und Fristen? Was gilt heute schon mündlich?
- Soll es für den Saal eine Mindestzahl an Gästen oder einen Mindestumsatz geben?
- Wie hoch soll die Stundenpauschale bei Verlängerung sein, und ab wann?
- Eigene Torte: mit Servicepauschale pro Person oder ohne Berechnung?
Wie andere Häuser es regeln
| Punkt | Beispiele |
|---|---|
| Anzahlung | Ein Landgasthof: fest 595 € für die Abendfeier, binnen 8 Tagen. Ein Gasthof in Schleswig-Holstein: 50 % bis zehn Wochen vorher. Hotels: „angemessene Vorauszahlung“ laut Vertrag. |
| Absage | Gasthof: bis 16 Wochen frei, dann 30, 50, 80, 100 %. Tagungshaus in Sachsen-Anhalt: ab 8 Wochen 35 %, ab 4 Wochen 60 %, ab 2 Wochen 85 %. Landgasthof: später als 70 Tage vorher 70 € je Gast, später als 14 Tage 100 %. |
| Gästezahl | Endgültig 3 bis 10 Tage vorher. Bis 5 % weniger meist frei, selten bis 10 %. |
| Verlängerung | 150 bis 200 € je Stunde, ab 1 oder 2 Uhr oder nach neun bis zehn Stunden. |
| Eigene Torte | Ein Berliner Haus nimmt 5 € Servicepauschale pro Person. |
Aus Brandenburg waren keine veröffentlichten Bedingungen zu finden. Quellen mit Links liegen bei Torsten.
Vor der Veröffentlichung: Die fertigen Bedingungen bitte vom DEHOGA Brandenburg oder einem Anwalt ansehen lassen. Pauschalen bei Absage sind nur wirksam, wenn der Gast ausdrücklich einen geringeren Schaden nachweisen darf.